Wer regelt Ausnahmen von der Sargpflicht?
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- Veröffentlicht: Dienstag, 06. Juni 2017 01:38
- Geschrieben von Super User
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In der Diskussion um Bestattungsrituale auf muslimischen Friedhöfen gibt es Streit zwischen der Landesregierung und der Stadt Ludwigshafen. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) wirft der Stadt ein "Schwarzer Peter"-Spiel vor.
Im Interview mit dem SWR-Politikmagazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" appellierte die rheinland-pfälzische Ministerin an die Stadt, bei Bestattungen auf die Bedürfnisse von muslimischen Bürgerinnen und Bürgern einzugehen.
Hintergrund ist die so genannte Sargpflicht, die bei Bestattungen grundsätzlich in fast allen Bundesländern gesetzlich verankert ist. Sie wird von vielen Muslimen allerdings aus religiösen Gründen abgelehnt. Stattdessen bevorzugen sie eine Bestattung in einem Tuch und ohne Sarg.
"Wir spielen wirklich den Ball zurück nach Mainz"
Das rheinland-pfälzische Landesbestattungsgesetz schreibt grundsätzlich eine Sargpflicht vor, worauf sich die Stadt Ludwigshafen beruft. Im SWR-Interview sagte die Bereichsleiterin Grünflächen und Friedhöfe, Gabriele Wolter: "Bezüglich des Sargzwanges ist für uns klar, dass das in Paragraph 13 der Landesgesetzgebung so vorgeschrieben ist und wir keinen Ausnahmetatbestand hier machen (…). Also da spielen wir wirklich den Ball zurück nach Mainz."
Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler, deren Ressort für das Landesbestattungsgesetz zuständig ist, sagte dazu im Interview: "Das Verhalten von Ludwigshafen erinnert jetzt so ein bisschen an das 'Schwarzer Peter'-Spiel (…) Kommunen, die als Friedhofsträger Verantwortung tragen, sehen die Grundregelung und sehen zwei Paragraphen weiter, die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, die möglich sind, wenn keine gesundheitlichen, hygienischen Umstände dagegen sprechen und wenn die Würde des Toten nicht missachtet wird."
Die Karte zeigt, wo die Bestattung ohne Sarg möglich ist. In den Städten, die mit einem gelben Punkt markiert sind, ist die Tuchbestattung in Planung.
Einzelne Städte für Ausnahmen offen
Das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass es Religionsgemeinschaften bei Bestattungen freistehe, "entsprechend ihren Ordnungen und Bräuchen zu verfahren" (§ 6, Abs.2). Von dieser Regelung haben einzelne Städte wie Mainz und Worms Gebrauch gemacht und in Kooperation mit muslimischen Vereinen die Bestattung ohne Sargzwang geregelt.
In Ludwigshafen hingegen trifft die "Union türkischer Gemeinden" (UTG), die sich seit mehr als einem Jahr für eine Aufhebung der Sargpflicht stark macht, auf Widerstand in der Stadtverwaltung. Ihr stellvertretender Vorsitzender, Ercan Özcan: "Wir sind hier aufgewachsen, aber wir können immer noch nicht nach unserem freien Religionsglauben, nach unseren Richtlinien unsere Religion ausführen, beziehungsweise unsere Toten würdevoll bestatten. Und das macht mich halt traurig."